Verhaltenskodex - Stenzel Feinwerktechnik GmbH


 

Vergütung:
Alle geltenden Lohn-­ und Arbeitszeitgesetze und -­vorschriften müssen eingehalten werden, einschließlich derjenigen hinsichtlich Mindestlöhne, Überzeit und anderer Bestandteile des Entgelts, und alle gesetzlich vorgeschriebenen Nebenleistungen müssen erbracht werden.
Arbeitszeit:
Stenzel Feinwerktechnik gewährleistet Arbeitszeiten in Übereinstimmung mit allen geltenden Lohn-­ und Arbeitszeitgesetzen und -­vorschriften. Von Mitarbeitern wird nicht verlangt, mehr zu arbeiten als durch Beschränkungen für Normal-­ und Überstunden nach geltendem Recht zulässig ist.
Zwangsarbeit/ Strafarbeit:
Strafarbeit bzw. sonstige unfreiwillige Arbeit, einschließlich Hausarbeit, Fronarbeit, Schuldarbeit, ist untersagt.
Kinderarbeit.
Kinderarbeit ist untersagt. Ein „Kind“ ist jede Person, die entweder (1) jünger als 16 Jahre oder (2) jünger als das nach geltendem Recht vorgeschriebene Mindestalter für die Beschäftigung ist. Alle geltenden Gesetze und Vorschriften hinsichtlich der Anstellung von Minderjährigen werden eingehalten.
Nötigung und Belästigung:
Mitarbeiter werden mit Würde und Respekt behandelt. Züchtigung, Androhung von Gewalt oder andere Formen von Nötigung oder Belästigung dürfen weder angewandt noch erlaubt werden, sei es auf Grund von Rassenzugehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder jeglicher anderer rechtlich geschützter Eigenschaften.
Diskriminierung:
Die Diskriminierung bei der Einstellung oder beliebigen anderen Arbeitsbedingungen auf Grund von Rassenzugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Alter, nationaler Herkunft, körperlicher oder mentaler Behinderung, Religion, Kriegsinvalidität noch beliebiger anderer rechtlich geschützter Eigenschaften ist unzulässig.
Arbeitsplatzsicherheit und Notfallplanung:
Stenzel Feinwerktechnik stellt seinen Mitarbeitern einen Arbeitsplatz zur Verfügung, der ihre Gesundheit und Arbeitssicherheit nicht gefährdet. Dabei bemüht Stenzel Feinwerktechnik sich, internationale Sicherheitsstandards zu erfüllen bzw. zu übertreffen. Verfahren zur Handhabung von Notfällen(wie Bränden oder Naturkatastrophen)müssen implementiert sein.

Umweltschutz:
Stenzel Feinwerktechnik hält sich uneingeschränkt an alle geltenden deutschen Umweltgesetze und sucht nach Möglichkeiten, natürliche Ressourcen und Energie zu sparen, Abfall und den Einsatz gefährlicher Substanzen zu verringern sowie jegliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.
Einhaltung der geltenden Gesetze:
Alle auf das Unternehmen anwendbaren Gesetze und Vorschriften sowie die Standards der jeweiligen Branche werden befolgt, einschließlich bei Fertigung, Preisbildung, Verkauf, Distribution, Kennzeichnung, Import und Export von Waren. Ohne diese Anforderung einzuschränken, beteiligt sich die Stenzel Feinwerktechnik GmbH nicht an: (A) Verletzung, widerrechtlicher Aneignung oder Verstoß gegen Urheberrechte von seinen Kunden oder deren Tochtergesellschaften oder einer Drittpartei; oder (B) Aktivitäten, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf folgende Punkte verstoßen: (1) Bestechung oder illegale Zahlungen, (2) Gesetze gegen Wettbewerbsverzerrung, (3) unfaire und trügerische Handelspraktiken, (4) die Umwelt, (5) Gesundheit und Sicherheit, (6) internationalen Handel, einschließlich Exporten und Importen, (7) Datenschutz, (8) Geldwäsche, (9) Arbeitsverhältnisse, (10) Vertragsschließung mit Regierungsbehörden und (11) medizinische Geräte. Jeweils nur falls zutreffend.
Bestechung/Schmiergeld:
Stenzel Feinwerktechnik besticht in keiner Weise leitende Angestellte, Direktoren, Leiter, Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragte von Kunden oder deren Tochtergesellschaften oder einer anderen Organisation, einschließlich und ohne Einschränkung, sei es durch Anbieten oder Übergabe von Schmiergeldern oder Anbieten oder Übergabe von Geschenken über dem Nennwert. Nicht von dieser Regel betroffen sind gelegentliche Geschäftsessen, gemeinsame Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen und das jährliche Kundenevent.

Geschäftsbücher:
Die Geschäftsbücher von Stenzel Feinwerktechnik müssen (1) gemäß den Gesetzen der jeweiligen Gerichtsbarkeit geführt und offengelegt werden, (2) Transaktionen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben in angemessenem Detail, genau und ordnungsgemäß wiedergeben und (3) frei sein von jeglichen falschen oder irreführenden Einträgen.
Interessenkonflikte:
Erkannte „Interessenkonflikte“ müssen unverzüglich mit Kunden geklärt werden. Ein „Interessenkonflikt“ ist ein Umstand, eine Transaktion oder eine Geschäftsbeziehung mit direkter oder indirekter Beteiligung von Stenzel Feinwerktechnik.
Subunternehmer:
Neben jeglichen Beschränkungen der Nutzung von Subunternehmern, die zwischen Stenzel Feinwerktechnik und seinen Kunden bzw. deren Tochtergesellschaften anderweitig vereinbart wurden, nutzt Stenzel Feinwerktechnik im Zusammenhang mit Geschäften mit seinen Kunden bzw. deren Tochtergesellschaften keine Subunternehmer, die nicht eine Kopie dieses Verhaltenskodex erhalten haben und sich verpflichten, sich im Wesentlichen danach zu richten.
Überwachung und Einhaltung:
Stenzel Feinwerktechnik erkennt an, dass Stenzel Kunden Kontrollmaßnahmen ergreifen können, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodex zu beurteilen. Unabhängig davon ist Stenzel Feinwerktechnik sich bewusst, dass ausschließlich Stenzel Feinwerktechnik selbst für die vollständige Einhaltung dieses Verhaltenskodex verantwortlich ist.
Managementsystem und Kommunikation:
Stenzel Feinwerktechnik muss angemessen konzipierte Prozesse einrichten und unterhalten, um hinsichtlich dieses Verhaltenskodex Einhaltung zu gewährleisten, erkannte Risiken zu verringern und laufend Verbesserungen zu erzielen. Es muss sichergestellt sein, dass dieser Verhaltenskodex hinreichend allen Mitarbeitern zur Ansicht verfügbar ist.
Stand Dezember 2013